Ziele

Unterstützung der Kommunen und Kreise im Rheinland beim Ausbau der Angebots- und Koordinationsstrukturen für Kinder und Jugendliche mit psychisch und/oder suchterkrankten Eltern - als "Baustein" von Kommunalen Präventionsketten

Projektpartnerschaft Stadt Bedburg
Budget 30.000 € (für die Projektlaufzeit)
Projektlaufzeit 01.01.2021 bis 31.12.2022
Projektstandort Am Rathaus 1 50181 Bedburg

Weitere Informationen zum Projekt

  • In der Umsetzung des Förderprogramms haben alle Kommunen jeweils spezifische Schwerpunkte gelegt. Die Angebotspapette umfasst u.a. den Ausbau von konkreten Angeboten für Kinder und Jugendlichen mit psychsich und/oder suchtkranken Eltern, Unterstützungsangebote für die Familien, Fortbildungen für Fachkräfte und Multiplikatoren, die Erstellung von Angebotsübersichten und Klärung von Entwicklungsbedarfen, die Vernetzung der beteiligten Träger, Einrichtungen und Ämter und/oder den Ausbau der kommunalen Koordination. - Konkrete Informationen zu den Aktivitäten sind bei den Ansprechpartner*innen der Kommunen zu bekommen.
  • Gesamtvolumen des LVR-Förderprogramms, das aus Mitteln des Landschaftsverbandes Rheinland finanziert wird: einmalig 900.000 €.
  • https://dom.lvr.de/lvis/lvr_recherchewww.nsf/0/F400C1AB6FFC5762C1258570003FF251/$file/Vorlage14_4088.pdf
  • Ausführung durch die LVR-Koordinationsstelle Kinderarmut im LVR-Landesjugendamt Rheinland. Weiterführende Informationen zur bestehenden Angebots- und Steuerungsstruktur zum Bereich Kinder psychisch und/oder suchtkranker Eltern in den Kommunen im Rheinland sowie zum LVR-Förderprogramm unter:

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Ziele

Unterstützung der Kommunen und Kreise im Rheinland beim Ausbau der Angebots- und Koordinationsstrukturen für Kinder und Jugendliche mit psychisch und/oder suchterkrankten Eltern - als "Baustein" von Kommunalen Präventionsketten

Projektpartnerschaft Stadt Erftstadt
Budget 30.000 € (für die Projektlaufzeit)
Projektlaufzeit 01.01.2021 bis 31.12.2022
Projektstandort Holzdamm 10 50374 Erftstadt

Weitere Informationen zum Projekt

  • In der Umsetzung des Förderprogramms haben alle Kommunen jeweils spezifische Schwerpunkte gelegt. Die Angebotspapette umfasst u.a. den Ausbau von konkreten Angeboten für Kinder und Jugendlichen mit psychsich und/oder suchtkranken Eltern, Unterstützungsangebote für die Familien, Fortbildungen für Fachkräfte und Multiplikatoren, die Erstellung von Angebotsübersichten und Klärung von Entwicklungsbedarfen, die Vernetzung der beteiligten Träger, Einrichtungen und Ämter und/oder den Ausbau der kommunalen Koordination. - Konkrete Informationen zu den Aktivitäten sind bei den Ansprechpartner*innen der Kommunen zu bekommen.
  • Gesamtvolumen des LVR-Förderprogramms, das aus Mitteln des Landschaftsverbandes Rheinland finanziert wird: einmalig 900.000 €.
  • Ausführung durch die LVR-Koordinationsstelle Kinderarmut im LVR-Landesjugendamt Rheinland. Weiterführende Informationen zur bestehenden Angebots- und Steuerungsstruktur zum Bereich Kinder psychisch und/oder suchtkranker Eltern in den Kommunen im Rheinland sowie zum LVR-Förderprogramm unter:
  • https://dom.lvr.de/lvis/lvr_recherchewww.nsf/0/F400C1AB6FFC5762C1258570003FF251/$file/Vorlage14_4088.pdf

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Ziele

Unterstützung der Kommunen und Kreise im Rheinland beim Ausbau der Angebots- und Koordinationsstrukturen für Kinder und Jugendliche mit psychisch und/oder suchterkrankten Eltern - als "Baustein" von Kommunalen Präventionsketten

Projektpartnerschaft Stadt Hürth
Budget 30.000 € (für die Projektlaufzeit)
Projektlaufzeit 01.01.2021 bis 31.12.2021
Projektstandort Friedrich-Ebert-Straße 40 50354 Hürth

Weitere Informationen zum Projekt

  • In der Umsetzung des Förderprogramms haben alle Kommunen jeweils spezifische Schwerpunkte gelegt. Die Angebotspapette umfasst u.a. den Ausbau von konkreten Angeboten für Kinder und Jugendlichen mit psychsich und/oder suchtkranken Eltern, Unterstützungsangebote für die Familien, Fortbildungen für Fachkräfte und Multiplikatoren, die Erstellung von Angebotsübersichten und Klärung von Entwicklungsbedarfen, die Vernetzung der beteiligten Träger, Einrichtungen und Ämter und/oder den Ausbau der kommunalen Koordination. - Konkrete Informationen zu den Aktivitäten sind bei den Ansprechpartner*innen der Kommunen zu bekommen.
  • Gesamtvolumen des LVR-Förderprogramms, das aus Mitteln des Landschaftsverbandes Rheinland finanziert wird: einmalig 900.000 €.
  • Ausführung durch die LVR-Koordinationsstelle Kinderarmut im LVR-Landesjugendamt Rheinland. Weiterführende Informationen zur bestehenden Angebots- und Steuerungsstruktur zum Bereich Kinder psychisch und/oder suchtkranker Eltern in den Kommunen im Rheinland sowie zum LVR-Förderprogramm unter:
  • https://dom.lvr.de/lvis/lvr_recherchewww.nsf/0/F400C1AB6FFC5762C1258570003FF251/$file/Vorlage14_4088.pdf

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Ziele

Erprobung der bestmöglichen sozialräumlichen "Beratung und Unterstützung" in drei Pilotstandorten

Projektpartnerschaft Rhein-Erft-Kreis
Projektlaufzeit 01.01.2020 bis 31.12.2022
Projektstandort Südweststr. 16 50126 Kerpen

Weitere Informationen zum Projekt

  • Enge Zusammenarbeit der LVR-Dezernate Soziales und Kinder, Familie und Jugend zur Umsetzung des § 106 SGB IX n.F. in gemeinsamen regionalen Beratungsstandorten. Dort werden die Beratung und Unterstützung vernetzt und abgestimmt, um die wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft im Sinne des Gesetzes zu fördern.
  • Ein Bestandteil des Gesamtprojektes Sozialräumliche Erprobung Integrierte Beratung (SEIB). In SEIB sammeln vier LVR-Fachdezernate noch bis Mitte 2022 Erfahrungen in der vernetzten Arbeit für und mit Ratsuchenden und Leistungsberechtigten. Es sollen Möglichkeiten übergreifender Haltungen, Fachkonzepte und Handlungsansätze entwickelt und ergebnisoffen erprobt werden. Die Projektleitung liegt in der LVR-Stabsstelle Inklusion – Menschenrechte – Beschwerden im Organisationsbereich der LVR-Direktorin, für die die Stärkung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Rheinland im Sinne des LVR-Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention „Gemeinsam in Vielfalt“ im Fokus steht. „Sozialräumlich“ bedeutet im SEIB-Kontext, dass der LVR Menschen gewissermaßen in ihren individuellen Lebensräumen in den Mitgliedskörperschaften „ganzheitlich“ betrachtet, ihnen direkt, mittelbar oder indirekt dort begegnet (also bei Bedarf auch in Präsenz vor Ort) und die kommunal durchaus unterschiedlichen Aufgaben, Strukturen und Rahmenbedingungen für Teilhabe und Partizipation planerisch ausnutzt.
  • https://dom.lvr.de/lvis/lvr_recherchewww.nsf/0/5C7FA234E884B57FC12585B2004F0843/$file/Vorlage14_3990.pdf

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Dr.Wolfgang Wiederer
Projektleitung