Die Markierungen auf der Karte stehen für Projekte und Beratungsstellen, die der LVR fachlich verantwortet und fördert:
Hier erhalten Sie Informationen zu dem Engagement des LVR im Sozialraum des Rhein-Sieg-Kreises
Ziele
Ziel des Projektes ist es, gemeinsam mit insgesamt drei Mitgliedskörperschaften des LVR modellhaft die Grundlagen für inklusive Sozialräume zu entwickeln. Dazu werden Instrumente und Verfahren erarbeitet, die es dem LVR-Fallmanagement erleichtern, potenzielle Teilhabebarrieren im Sozialraum zu erkennen.
Weitere Informationen zum Projekt
Bei dem Projekt steht vor allem der Aspekt im Vordergrund, wie man ein möglichst breites Bild von Menschen mit Behinderungserfahrungen abbilden kann. Denn Teilhabebarrieren können viel mehr sein als fehlende Rampen vor einem Gebäude. Grundsätzlich geht es bei Barrierefreiheit darum, dass alle Gebäude, öffentliche Plätze, Arbeitsstätten, Verkehrsmittel, Dienstleistungen sowie auch Wohnungen und Freizeitangebote für alle Menschen ohne fremde Hilfe zugänglich sein sollen. Neben baulichen Maßnahmen können das zum Beispiel Formulare in Leichter Sprache oder das Bereitstellen von Gebärdendolmetscher*innen bei Vorträgen sein. Ein wichtiger Punkt ist zudem die Digitale Barrierefreiheit: Dazu zählt unter anderem, dass Webseiten einfach strukturiert und zugänglich sind und ausreichend Farbkontraste sowie alternative Bildtexte vorhanden sind.
Die Vernetzung mit den Kommunen spielt dabei eine übergeordnete Rolle. Das Projekt hat dazu ein Begleitgremium zum Austausch mit verschiedenen Akteur*innen aus den Kommunen sowie Vertreter*innen der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen ins Leben gerufen.
Sie möchten mehr über das Projekt erfahren?
Ziele
Zur Umsetzung des § SGB IX n.F. fördern die LVR-Dezernate "Soziales" und "Kinder, Familie und Jugend" die wirksame gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung in gemeinsamen regionalen Beratungsstandorten.
Die Fallmanager*innen des LVR informieren, beraten und unterstützen kostenlos vor Ort. Sowohl erwachsene Menschen mit wesentlichen Behinderungen als auch deren Angehörige, Vertrauenspersonen und rechtliche Betreuungen.
Der LVR ist auch für Kinder mit (drohender) Behinderung im Vorschulalter zuständig, die Unterstützung in der Kindertagesstätte oder Kindertagespflege oder im Bereich der Frühförderung benötigen, sowie für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, die in einer Pflegefamilie oder einer Wohneinrichtung leben oder ein Internat besuchen.
Eltern können sich vor Ort zu den zahlreichen Fördermöglichkeiten, die sich für Kinder bis zum Schuleintritt bieten, beraten lassen und einen Antrag auf Eingliederungshilfe für ihre Kinder stellen.
Standort der Beratungsstelle
Arnold-Janssen-Str. 29
53757 St. Augustin
Weitere Informationen zur LVR-Beratungsstelle vor Ort erhalten Sie im
LVR-Beratungskompass.