Die Markierungen auf der Karte stehen für Projekte und Beratungsstellen, die der LVR fachlich verantwortet und fördert:
Hier erhalten Sie Informationen zu dem Engagement des LVR im Sozialraum der StädteRegion Aachen
Ziele
Ziel des Projektes ist es, gemeinsam mit insgesamt drei Mitgliedskörperschaften des LVR modellhaft die Grundlagen für inklusive Sozialräume zu entwickeln. Dazu werden Instrumente und Verfahren erarbeitet, die es dem LVR-Fallmanagement erleichtern, potenzielle Teilhabebarrieren im Sozialraum zu erkennen.
Weitere Informationen zum Projekt
Ziel des Projektes ist es, das LVR-Fallmanagement sozialräumlich auszurichten sowie die Einbindung des Sozialraums in das Gesamtplanverfahren. Dieses Ziel fußt vor allem auf den § 117 SGB IX. Die Mitarbeiterenden des Projekts wollen hierbei ein möglichst breites Bild von Menschen mit Behinderungserfahrungen abbilden, um die Diversität von sozialen Teilhabebarrieren sichtbar zu machen. Denn diese können viel mehr sein als fehlende Rampen vor einem Gebäude. Grundsätzlich geht es bei Barrierefreiheit / Inklusion darum, dass alle Gebäude, öffentliche Plätze, Arbeitsstätten, Verkehrsmittel, Dienstleistungen sowie auch Wohnungen und Freizeitangebote für alle Menschen ohne fremde Hilfe zugänglich sein sollen. Neben baulichen Maßnahmen können das zum Beispiel Formulare in Leichter Sprache oder das Bereitstellen von Gebärdendolmetscher*innen bei Vorträgen sein. Ein weiterer Punkt ist zudem die Digitale Barrierefreiheit: Dazu zählt unter anderem, dass Webseiten einfach strukturiert und zugänglich sind und ausreichend Farbkontraste sowie alternative Bildtexte vorhanden sind.
Die Vernetzung mit den Kommunen spielt dabei eine übergeordnete Rolle. Das Projekt hat dazu ein Begleitgremium zum Austausch mit verschiedenen Akteur*innen aus den Kommunen sowie Vertreter*innen der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen ins Leben gerufen.
Sie möchten mehr über das Projekt erfahren?
Ziele
Zur Umsetzung des § SGB IX n.F. fördern die LVR-Dezernate "Soziales" und "Kinder, Familie und Jugend" die wirksame gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung in gemeinsamen regionalen Beratungsstandorten.
Die Fallmanager*innen des LVR informieren, beraten und unterstützen kostenlos vor Ort. Sowohl erwachsene Menschen mit wesentlichen Behinderungen als auch deren Angehörige, Vertrauenspersonen und rechtliche Betreuungen.
Der LVR ist auch für Kinder mit (drohender) Behinderung im Vorschulalter zuständig, die Unterstützung in der Kindertagesstätte oder Kindertagespflege oder im Bereich der Frühförderung benötigen, sowie für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, die in einer Pflegefamilie oder einer Wohneinrichtung leben oder ein Internat besuchen.
Eltern können sich vor Ort zu den zahlreichen Fördermöglichkeiten, die sich für Kinder bis zum Schuleintritt bieten, beraten lassen und einen Antrag auf Eingliederungshilfe für ihre Kinder stellen.
Standort der Beratungsstelle
HGZ Aachen
Talbotstraße 150
52068 Aachen
Weitere Informationen zur LVR-Beratungsstelle vor Ort erhalten Sie im
LVR-Beratungskompass.
Ziele
Vermittlung von Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach Beendigung der Schule in ein Ausbildungsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Weitere Informationen zum Projekt
Die Fachberatung für inklusive Bildung unterstützt den Übergang von Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf von der Schule in eine Ausbildung, wobei hier der Fokus auf den fachpraktischen Ausbildungen nach § 66 Berufsbildungsgesetz liegt. Sie steht während des gesamten Prozesses in engem Austausch mit allen beteiligten Akteur*innen wie z.B. Ausbildungsbetrieb, Eltern, Lehrer*innen. Sie gilt als Ansprechperson zum Thema „Behinderung und Ausbildung“ im jeweiligen Kammerbezirk.
Das Projekt wird aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert.
Die Koordination des Projektes liegt im LVR-Inklusionsamt.
Vorlage der Landschaftsversammlung Rheinland