Die Markierungen auf der Karte stehen für Projekte, die der LVR fachlich verantwortet und fördert:

Hier erhalten Sie Informationen zu dem Engagement des LVR im Sozialraum der Stadt Duisburg

Ziele

Unterstützung der Kommunen und Kreise im Rheinland beim Ausbau der Angebots- und Koordinationsstrukturen für Kinder und Jugendliche mit psychisch und/oder suchterkrankten Eltern - als "Baustein" von Kommunalen Präventionsketten

Projektpartnerschaft Stadt Duisburg/Gesundheitsamt
Budget 21.511,68 € (für die Projektlaufzeit)
Projektlaufzeit 01.01.2021 bis 31.12.2022
Projektstandort Ruhrorter Str. 195, 47119 Duisburg

Weitere Informationen zum Projekt

In der Umsetzung des Förderprogramms haben alle Kommunen jeweils spezifische Schwerpunkte gelegt. Die Angebotspalette umfasst u.a. den Ausbau von konkreten Angeboten für Kinder und Jugendlichen mit psychisch und/oder suchtkranken Eltern, Unterstützungsangebote für die Familien, Fortbildungen für Fachkräfte und Multiplikatoren, die Erstellung von Angebotsübersichten und Klärung von Entwicklungsbedarfen, die Vernetzung der beteiligten Träger, Einrichtungen und Ämter und/oder den Ausbau der kommunalen Koordination. - Konkrete Informationen zu den Aktivitäten sind bei den Ansprechpartner*innen der Kommunen zu bekommen.

Gesamtvolumen des LVR-Förderprogramms, das aus Mitteln des Landschaftsverbandes Rheinland finanziert wird: einmalig 900.000 €.

Ausführung durch die LVR-Koordinationsstelle Kinderarmut im LVR-Landesjugendamt Rheinland. Weiterführende Informationen zur bestehenden Angebots- und Steuerungsstruktur zum Bereich Kinder psychisch und/oder suchtkranker Eltern in den Kommunen im Rheinland sowie zum LVR-Förderprogramm unter:
Vorlage der Landschaftsversammlung Rheinland

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Herr Helmich/Herr Ringeler
Psychiatrie- und Suchtkoordinator in Kooperation mit dem Jugendamt

Ziele

Erprobung der bestmöglichen sozialräumlichen "Beratung und Unterstützung" in drei Pilotstandorten

Projektpartnerschaft Stadt Duisbrug
Projektlaufzeit 01.01.2021 bis 31.12.2022
Projektstandort Schwanenstr. 5 - 7, 47051 Duisburg

Weitere Informationen zum Projekt

Enge Zusammenarbeit der LVR-Dezernate Soziales und Kinder, Familie und Jugend zur Umsetzung des § 106 SGB IX n.F. in gemeinsamen regionalen Beratungsstandorten. Dort werden die Beratung und Unterstützung vernetzt und abgestimmt, um die wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft im Sinne des Gesetzes zu fördern.

Ein Bestandteil des Gesamtprojektes Sozialräumliche Erprobung Integrierte Beratung (SEIB). In SEIB sammeln vier LVR-Fachdezernate noch bis Mitte 2022 Erfahrungen in der vernetzten Arbeit für und mit Ratsuchenden und Leistungsberechtigten. Es sollen Möglichkeiten übergreifender Haltungen, Fachkonzepte und Handlungsansätze entwickelt und ergebnisoffen erprobt werden. Die Projektleitung liegt in der LVR-Stabsstelle Inklusion – Menschenrechte – Beschwerden im Organisationsbereich der LVR-Direktorin, für die die Stärkung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Rheinland im Sinne des LVR-Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention „Gemeinsam in Vielfalt“ im Fokus steht. „Sozialräumlich“ bedeutet im SEIB-Kontext, dass der LVR Menschen gewissermaßen in ihren individuellen Lebensräumen in den Mitgliedskörperschaften „ganzheitlich“ betrachtet, ihnen direkt, mittelbar oder indirekt dort begegnet (also bei Bedarf auch in Präsenz vor Ort) und die kommunal durchaus unterschiedlichen Aufgaben, Strukturen und Rahmenbedingungen für Teilhabe und Partizipation planerisch ausnutzt.

Vorlage der Landschaftsversammlung Rheinland

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Dr.Wolfgang Wiederer
Projektleitung