Die Markierungen auf der Karte stehen für Projekte, die der LVR fachlich verantwortet und fördert:
Hier erhalten Sie Informationen zu dem Engagement des LVR im Sozialraum der Stadt Köln
Ziele
Entwicklung eines sozialräumlichen Angebotes im Kontext Schule und Inklusion
Weitere Informationen zum Projekt
Das LVR-Dezernat Schulen, Inklusionsamt, Soziale Entschädigung erprobt einen neuen Schulungs- und Empowermentansatz für Schüler*innen mit und ohne förderpädagogischen Förderbedarf im Rheinland.
Ein Bestandteil des Gesamtprojektes Sozialräumliche Erprobung Integrierte Beratung (SEIB). In SEIB sammeln vier LVR-Fachdezernate noch bis Mitte 2022 Erfahrungen in der vernetzten Arbeit für und mit Ratsuchenden und Leistungsberechtigten. Es sollen Möglichkeiten übergreifender Haltungen, Fachkonzepte und Handlungsansätze entwickelt und ergebnisoffen erprobt werden. Die Projektleitung liegt in der LVR-Stabsstelle Inklusion – Menschenrechte – Beschwerden im Organisationsbereich der LVR-Direktorin, für die die Stärkung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Rheinland im Sinne des LVR-Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention „Gemeinsam in Vielfalt“ im Fokus steht. „Sozialräumlich“ bedeutet im SEIB-Kontext, dass der LVR Menschen gewissermaßen in ihren individuellen Lebensräumen in den Mitgliedskörperschaften „ganzheitlich“ betrachtet, ihnen direkt, mittelbar oder indirekt dort begegnet (also bei Bedarf auch in Präsenz vor Ort) und die kommunal durchaus unterschiedlichen Aufgaben, Strukturen und Rahmenbedingungen für Teilhabe und Partizipation planerisch ausnutzt.
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Ziele
Vermittlung von Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach Beendigung der Schule in ein Ausbildungsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Weitere Informationen zum Projekt
Die Fachberatung für inklusive Bildung unterstützt den Übergang von Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf von der Schule in eine Ausbildung, wobei hier der Fokus auf den fachpraktischen Ausbildungen nach § 66 Berufsbildungsgesetz liegt. Sie steht während des gesamten Prozesses in engem Austausch mit allen beteiligten Akteur*innen wie z.B. Ausbildungsbetrieb, Eltern, Lehrer*innen. Sie gilt als Ansprechperson zum Thema „Behinderung und Ausbildung“ im jeweiligen Kammerbezirk.
Das Projekt wird aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert.
Die Koordination des Projektes liegt im LVR-Inklusionsamt.
Vorlage der Landschaftsversammlung Rheinland