Die Markierungen auf der Karte stehen für Projekte, die der LVR fachlich verantwortet und fördert:
Hier erhalten Sie Informationen zu dem Engagement des LVR im Sozialraum der StädteRegion Aachen
Ziele
Unterstützung der Kommunen und Kreise im Rheinland beim Ausbau der Angebots- und Koordinationsstrukturen für Kinder und Jugendliche mit psychisch und/oder suchterkrankten Eltern - als "Baustein" von Kommunalen Präventionsketten
Weitere Informationen zum Projekt
In der Umsetzung des Förderprogramms haben alle Kommunen jeweils spezifische Schwerpunkte gelegt. Die Angebotspalette umfasst u.a. den Ausbau von konkreten Angeboten für Kinder und Jugendlichen mit psychisch und/oder suchtkranken Eltern, Unterstützungsangebote für die Familien, Fortbildungen für Fachkräfte und Multiplikatoren, die Erstellung von Angebotsübersichten und Klärung von Entwicklungsbedarfen, die Vernetzung der beteiligten Träger, Einrichtungen und Ämter und/oder den Ausbau der kommunalen Koordination. - Konkrete Informationen zu den Aktivitäten sind bei den Ansprechpartner*innen der Kommunen zu bekommen.
Gesamtvolumen des LVR-Förderprogramms, das aus Mitteln des Landschaftsverbandes Rheinland finanziert wird: einmalig 900.000 €.
Ausführung durch die LVR-Koordinationsstelle Kinderarmut im LVR-Landesjugendamt Rheinland. Weiterführende Informationen zur bestehenden Angebots- und Steuerungsstruktur zum Bereich Kinder psychisch und/oder suchtkranker Eltern in den Kommunen im Rheinland sowie zum LVR-Förderprogramm unter:
Vorlage der Landschaftsversammlung Rheinland
Sie möchten mehr über das Projekt erfahren?
Ziele
Ziel des Projektes ist es, gemeinsam mit insgesamt drei Mitgliedskörperschaften des LVR modellhaft die Grundlagen für inklusive Sozialräume zu entwickeln. Dazu werden Instrumente und Verfahren erarbeitet, die es dem LVR-Fallmanagement erleichtern, potenzielle Teilhabebarrieren im Sozialraum zu erkennen.
Weitere Informationen zum Projekt
Ziel des Projektes ist es, das LVR-Fallmanagement sozialräumlich auszurichten sowie die Einbindung des Sozialraums in das Gesamtplanverfahren. Dieses Ziel fußt vor allem auf den § 117 SGB IX. Die Mitarbeiterenden des Projekts wollen hierbei ein möglichst breites Bild von Menschen mit Behinderungserfahrungen abbilden, um die Diversität von sozialen Teilhabebarrieren sichtbar zu machen. Denn diese können viel mehr sein als fehlende Rampen vor einem Gebäude. Grundsätzlich geht es bei Barrierefreiheit / Inklusion darum, dass alle Gebäude, öffentliche Plätze, Arbeitsstätten, Verkehrsmittel, Dienstleistungen sowie auch Wohnungen und Freizeitangebote für alle Menschen ohne fremde Hilfe zugänglich sein sollen. Neben baulichen Maßnahmen können das zum Beispiel Formulare in Leichter Sprache oder das Bereitstellen von Gebärdendolmetscher*innen bei Vorträgen sein. Ein weiterer Punkt ist zudem die Digitale Barrierefreiheit: Dazu zählt unter anderem, dass Webseiten einfach strukturiert und zugänglich sind und ausreichend Farbkontraste sowie alternative Bildtexte vorhanden sind.
Die Vernetzung mit den Kommunen spielt dabei eine übergeordnete Rolle. Das Projekt hat dazu ein Begleitgremium zum Austausch mit verschiedenen Akteur*innen aus den Kommunen sowie Vertreter*innen der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen ins Leben gerufen.